Mastervereinbarung für Fachhochschulen gilt weiterhin

Mastervereinbarung für Fachhochschulen gilt weiterhin
Die Fachhochschulmastervereinbarung wird bis zum Inkrafttreten des neuen Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) verlängert.

Auf diese Verlängerung haben sich das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK geeinigt. Die Vereinbarung definiert Anforderungen an die Masterstudiengänge, die an den Fachhochschulen seit 2008 angeboten werden.

Die Fachhochschulmastervereinbarung wurde 2007 zwischen dem EVD und der EDK abgeschlossen. Sie steuerte erfolgreich den Aufbau der Masterstufe, die an den Fachhochschulen seit 2008 entwickelt wurde. Ursprünglich war die Vereinbarung bis Ende 2011 befristet, nun wird sie bis Ende 2014 verlängert, da das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) voraussichtlich erst auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft treten wird. Damit kann ein lückenloser Übergang zur neuen Gesetzgebung sichergestellt werden. Masterstudiengänge an Fachhochschulen sind bewilligungspflichtig und müssen qualitative und quantitative Kriterien erfüllen. >> Medienmitteilung