Entwurf für Weiterbildungsgesetz
Das Rahmengesetz soll Transparenz und Qualität in den Wirrwarr der Weiterbildungsangebote bringen.
Seit 2006 besteht ein Verfassungsauftrag für ein Weiterbildungsgesetz. Doch bisher hat der Bundesrat keinen Entwurf vorgelegt. Der am Dienstag präsentier-te Gesetzesvorschlag des SVEB leistet konzeptionelle Vorarbeit für das Parla-ment und die Verwaltung. Verfasst wurde der Expertenentwurf vom ehemaligen stellvertretenden Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK), dem Berner Für-sprecher Christoph Reichenau. Er konsultierte zuvor zahlreiche Amtsstellen, die Kantone, Wirtschaftsverbände und grosse Institutionen der Weiterbildung. Der SVEB, Herausgeber des Expertenvorschlags, ist die Dachorganisation von 250 Institutionen und Organisationen der Weiterbildung sowie weiterer 260 Einzel-mitglieder.
Transparenz und Qualität
Der Gesetzesentwurf formuliert ein schlankes Rahmengesetz über die Weiter-bildung mit nur 30 Artikeln. Es trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Schweiz bereits hunderte von privaten, halböffentlichen und verbandlichen Bil-dungsinstitutionen mit rund 5,3 Milliarden Franken Jahresumsatz rund 100'000 Weiterbildungsangebote anbieten und der Staat nur subsidiäre Funktionen zu übernehmen hat. Hauptproblem ist die fehlende Übersicht über die Bildungs-angebote, deren Qualität und den Wert der Abschlüsse. Kursbesuchende und Arbeitgeber wissen oft nicht, was hinter den Diplomen und Abschlüssen steckt. Das Weiterbildungsgesetz soll Transparenz und Qualität in den Wirrwarr der Weiterbildungsangebote bringen.
Subsidiaritätsprinzip
Der Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz stellt nicht primär eine Subventions-gesetzgebung dar. Er verfolgt vielmehr das Subsidiaritätsprinzip, dass Bund und Kantone nur unterstützend eingreifen, wo es im Markt Leitplanken braucht. So etwa in der Anerkennung und Transparenz von Abschlüssen, in der Quali-tätssicherung und bei der Validierung von Bildungsleistungen. Der Gesetzes-entwurf benennt restriktiv Bereiche, in denen die staatliche Unterstützung im öffentlichen Interesse liegt. Zusammen mit dem Weiterbildungsgesetz soll auch das Berufsbildungsgesetz BBG ergänzt werden, um die berufsorientierte Wei-terbildung zu verbessern.
Der Expertenentwurf Reichenau ist eine konzeptionelle Vorarbeit und Diskussi-onshilfe zuhanden von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der SVEB über-gibt den Gesetzesentwurf an den Bundesrat, die Kantone, die Bundesstellen und an die beiden Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK des Nationalrats und des Ständerats. Die nationalrätliche WBK, die eine Parla-mentarische Kommissionsinitiative für ein eigenes Weiterbildungsgesetz be-schlossen hatte, wird bereits am 14. Januar 2010 über das weitere Vorgehen beraten. www.alice.ch

