Mehr Steuerabzugsmöglichkeiten für Weiterbildung

Mehr Steuerabzugsmöglichkeiten für Weiterbildung
Wer sich beruflich neu orientiert, soll die Kosten für die Ausbildung von den Steuern abziehen können und zwar auch dann, wenn die Umschulung freiwillig erfolgt.

Heute können Bildungskosten nur von den Steuern abgezogen werden, wenn sie mit dem gegenwärtigen Beruf zusammenhängen oder eine berufliche Umschulung notwendig ist. Nun soll das Gesetz geändert werden. Künftig soll ein Steuerabzug auch dann möglich sein, wenn die Aus- oder Weiterbildung nicht mit dem momentan ausgeübten Beruf zusammenhängt. Voraussetzung ist, dass die Bildung jemanden dazu befähigt, einen Beruf auszuüben. Kantone, Parteien und Verbände können sich bis zum 7. August zu den Vorschlägen des Bundesrates äussern.  

Der Schweizerische Verband für Weiterbildung SVEB begrüsst die Steuerabzugsmöglichkeiten für Weiterbildung sehr, hat er sich doch – zusammen mit dem Forum Weiterbildung Schweiz – seit Jahren für diese Möglichkeiten eingesetzt. Der SVEB begrüsst auch, dass die Definition von Weiterbildung weit gefasst ist. Wichtig ist es nun, auf kantonaler Ebene eine einheitliche Lösung bezüglich der Abzüge zu finden. Die Höhe des möglichen Steuerabzuges sollte nicht vom Wohnsitzkanton abhängen.

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