Vom technischen Lehrberuf zum HF-Diplom Maschinenbau – in 3 Jahren
Ihr Abschluss einer Berufsausbildung EFZ in einem technischen Beruf ist eine ideale Basis für ein Studium in HF Maschinenbau. Technisches Fachwissen, berufliche Expertise und zusätzliche Kompetenzen in Management und Betriebswirtschaft sind gefragter denn je. Genau das eignen Sie sich in unserer attraktiven Ausbildung zur Technikerin oder zum Techniker HF Maschinenbau an.
Unter dem Leitmotiv »Von der Idee bis zum fertigen Produkt« lernen Sie nach welchen technischen und wirtschaftlichen Aspekten Maschinen und Maschinenteile heutzutage entwickelt, gefertigt und betrieben werden. Zusätzlich erwerben Sie zwei wertvolle Zertifikate: Projektmanagement IPMA Level D und Cambridge Englisch Level B1 oder B2.
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Zielgruppe
Sie haben sich nach Ihrer technischen Berufsausbildung (EFZ) höhere Karriereziele gesteckt? Sie möchten sich fachlich weiterentwickeln und später eine Führungsposition oder Aufgabe im Projektmanagement übernehmen? Der Diplomstudiengang HF Maschinenbau ist dazu der ideale Anschluss. Mit der dreijährigen Weiterbildung erwerben Sie nicht nur weitreichendes Fachwissen, sondern auch wertvolle Management- und Business-Skills.
Voraussetzungen
Mit einen der folgenden Abschlüsse EFZ sind Sie direkt zum Studium zugelassen:
- Anlagen- und Apparatebauer/in EFZ
- Automatiker/in EFZ
- Automobil-Mechatroniker/in EFZ
- Büchsenmacher/in EFZ
- Fahrzeugschlosser/in EFZ
- Formenbauer/in EFZ
- Gusstechnolog/in EFZ
- Konstrukteur/in EFZ
- Kunststofftechnolog/in EFZ
- Landmaschinenmechaniker/in EFZ
- Messerschmied/in EFZ
- Mikromechaniker/in EFZ
- Physiklaborant/in EFZ
- Polymechaniker/in EFZ
- Produktionsmechaniker/in EFZ
- Seilbahn-Mechatroniker/in EFZ
- Uhrmacher/in EFZ
(Finden Sie Ihren Berufsabschluss nicht in dieser Liste, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir eine Aufnahme aufgrund Ihres vorhandenen Wissens und Ihrer erlangten Kompetenzen prüfen können.)
Für das Studium muss zudem eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens 20 Stunden pro Woche in einem zeitlich unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden. Ein diesbezüglicher schriftlicher Nachweis muss bis spätestens Mitte des 3. Semesters erbracht werden.
Kann keine entsprechende Vorbildung nachgewiesen werden oder bestehen weiterführende Ausbildungen, so wird von der Schulleitung eine Aufnahme »Sur Dossier« geprüft.
