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Steuerabzüge

Mit dem Steuerjahr 2016 sind in der Schweiz alle selbst finanzierten berufsorientierten Umschulungen, Ausbildungen und Weiterbildungen abzugsberechtigt.

Bei folgenden Steuern sind Abzüge möglich:

  • Bundessteuer, einheitlicher Betrag
  • Staatssteuern, je nach Kanton Maximalbetrag in unterschiedlicher Höhe. Hier müssten die Wegleitungen der einzelnen Kantone beigezogen werden.

Weiter sind Ausbildungskosten, die der Betrieb übernommen hat nicht mehr als Einkommen zu versteuern, egal in welcher Höhe.