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finanzielle Gleichstellung Ausbildung und Weiterbildung

Bild: Element5 Digital from Pexels
weiterbildung.ch
September 2019

Das lebenslange Lernen (lifelong learning)  wird seit Jahrzehnten gepredigt. An Berufsschulen ist der Anteil an Weiterbildungslektionen annähernd gleich hoch wie der der beruflichen Grundbildung. Mit der Subjektfinanzierung in der höheren Berufsbildung hat man einen ersten Schritt unternommen. Dass man noch viel weitergehen kann zeigt Peter C. Meyer am 3.9.2019 in seinem Gastkommentar in der NZZ auf.

Er kritisiert die starke Privilegierung der Grundbildung gegenüber der Weiterbildung. Diese Form der staatlichen Bildungsfinanzierung fördert das lebenslange Lernen nicht. Es lässt zudem immer noch erhebliche Unterschiede bezüglich finanzieller Unterstützung zwischen Hochschulen, Fachhochschulen und der höheren Berufsbildung zu. Meyer fordert daher eine grundlegende Reform des Bildungswesens, die die unterschiedliche Behandlung zwischen Berufsbildung, Hochschulbildung und Weiterbildung weitgehend aufhebt. Die Kernidee ist, dass der Staat die Grundbildung wie bis anhin finanziert. Für die tertiäre Bildungsstufe und die Weiterbildung erhält jede Person ein Bildungskonto mit einem bestimmten Bildungsguthaben von 200'000, was etwa den Kosten eines Hochschulstudiums entspricht. Dieser Betrag dient der lebenslangen Finanzierung der verschiedenen Bildungsaktivitäten. Es lohnt sich den Vorschlag von Peter C. Meyer weiter zu verfolgen. Die Dynamik in der Arbeitswelt wird eher zu als abnehmen. Die Weiterbildung gerade von älteren Arbeitnehmern ist ein wichtiger Faktor für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit. 
 

Bild: Element5 Digital from Pexels