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Gästebetreuer/in im Tourismus (BP) in Vernehmlassung

Jungfrau
weiterbildung.ch
November 2016

Die neue Prüfungsordnung wurde im Bundesblatt vom 15. November 2016 zur Vernehmlassung publiziert. Diese Meldung
wird ersetzt, sobald die Prüfungsordnung unterzeichnet ist.

Die neue Prüfungsordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie ersetzt das bisherige Reglement über die Berufsprüfung für
Tourismusassistent/in vom 15. Januar 2003.

Kurzbeschreibung
Der Tourismus ist eine sehr heterogene Branche und verlangt gerade in der Gästebetreuung nach breit und
generalistisch ausgebildeten Fachpersonen, die entsprechend des regionalen Angebots und der betrieblichen
Bedürfnisse flexibel eingesetzt werden können. Mit ihrer hohen Dienstleistungsorientierung und ihrem
umfassenden Tourismusverständnis eignen sich Gästebetreuer/innen dazu optimal.
Gästebetreuer/innen sind im Tourismus oder in der Freizeit- und Reisebranche tätig, wo sie Gäste beraten
und touristische Dienstleistungen verkaufen. Die Gäste, welche sie betreuen, sind Feriengäste, Kongressteilnehmende,
Berufsleute oder Journalisten usw. Sie haben zum Teil sehr unterschiedliche Bedürfnisse
(z.B. Interesse an Stadt-, Natur- oder Kulturführungen, Interesse an einem massgeschneiderten Betriebsausflug).
Gästebetreuer/innen nehmen diese Bedürfnisse auf, beraten die Gäste überzeugend und machen
ihnen adressatengerecht entsprechende Angebote.
Typischerweise arbeiten Gästebetreuer/innen am Frontdesk im Tourismusbüro, bei der Bergbahn, im Hotel,
im Vermietungsbüro, bei einem Reiseveranstalter oder in einem anderen Tourismusbetrieb. Zudem übernehmen
sie die Verantwortung für die Planung, Organisation der Angebote und Dienstleistungen. Sie führen
diese selbständig und situationsgerecht durch und stellen – auch im Falle von kurzfristigen Änderungen
– einen reibungslosen Ablauf sicher. Gästebetreuer/innen arbeiten in der Qualitätssicherung mit und tragen
so zur Verbesserung der Qualitäts-, Innovations- und Erneuerungsprozesse des Betriebs bei.

Trägerschaft
Die folgende Organisation der Arbeitswelt bildet die Trägerschaft:
• Schweizer Tourismus-Verband STV

Zulassung zur Berufsprüfung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:
a) einen eidgenössischen Abschluss auf Sekundarstufe II oder einen mindestens gleichwertigen Abschluss
besitzt;
b) zusätzlich zu a) über mindestens zwei Jahre Berufspraxis verfügt, wovon mindestens ein Jahr in einem
der folgenden Bereiche: Empfang/Reception/Kundendienst, Anwendung eines Reservationssystems,
Führung/Begleitung im Tourismus oder Organisation von Veranstaltungen;

SDBB INFO bildung&beruf 23.11.2016

Bild: Symblobild Jungfrau Steve Collis