Je nach Anforderung der Liegenschaft ist der Hauswart / die Hauswartin für sehr unterschiedliche Tätigkeiten zuständig. Zum technischen und handwerklichen Können braucht es auch Geschick im Umgang mit Menschen. Oftmals ist er / sie die Ansprechperson für Anliegen der Benutzer von Liegenschaften.
Wesentliche Veränderungen in der Bautechnik, die Erhöhung des Installationsanteils, die Vielfalt der Baustoffe und Reinigungsmittel, ökologische Anforderungen sowie der Umgang mit den Gebäudenutzern und Mitarbeitenden stellen in fachlicher und persönlicher Hinsicht hohe Anforderungen an den Hauswart / die Hauswartin.
Beginn
Zeit
Adresse
Leitung
Ziel
Die Weiterbildung befähigt Absolvierende zur professionellen Wartung und zum Unterhalt von Gebäuden und deren Umgebung. Dies betrifft insbesondere:
- Reinigung, Gebäudeunterhalt, Gartenbau, Arbeiten im Sanitär-, Heizungs- und Elektrobereich
- Selbstständiges Ausführen kleinerer Reparaturen
- Organisation und Planung der eigenen Arbeit sowie Führung und Anleitung von Mitarbeitenden
- Positiver Umgang mit Menschen
Voraussetzungen
Über die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung entscheidet die Prüfungskommission. Bei Unklarheiten empfehlen wir vorgängig die Prüfungszulassung beim Verband abzuklären. https://www.pruefung-hauswart.ch/ Gemäss Reglement wird zur Prüfung zugelassen, wer bei der Prüfungsanmeldung über ein eidg. Fähigkeitszeugnis verfügt und seit mindestens zwei Jahren mit mindestens einer 80%-Anstellung die Tätigkeit als Hauswart/in ausübt und über folgende Nachweise verfügt:
- European Computer Drivers Licence Base (ECDL)
- Kursausweis als Berufsbildner/in
- Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel
- Nothelferausweis
- Ausweis BLS-AED-SRC Komplett bzw. Generic Provider
- Über die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausweisen entscheidet das SBFI.