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Neue Verordnung Ausbildungsbeiträge

Bild: Pexels
weiterbildung.ch
Februar 2019

Der Regierungsrat hat die Bildungsdirektion ermächtigt, eine Vernehmlassung zur Verordnung über die Ausbildungsbeiträge im Kanton Zürich durchzuführen. Die Verordnung ist Teil der Stipendienreform, welche das Stipendienwesen einfacher und transparenter gestalten und mehr Studierenden Zugang zu Ausbildungsbeiträgen gewähren soll.

Im April 2015 hat der Kantonsrat die Bestimmungen über die Stipendien im Bildungsgesetz geändert. Diese Stipendienreform soll das Stipendienwesen transparenter machen und die Prozesse vereinfachen. Zudem sollen mehr Studierende Zugang zu Ausbildungsbeiträgen erhalten, insbesondere in der Berufsbildung.

Die Bildungsdirektion hat nun die notwendigen Ausführungsbestimmungen für die Stipendienreform entworfen. Die neue Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABVo) regelt unter anderem die Bemessung der Ausbildungsbeiträge, das Gesuchsverfahren sowie die Art und Weise der Auszahlung. Sie soll die bisherige Stipendienverordnung vom 15. September 2004 ersetzen und gleichzeitig mit dem geänderten Bildungsgesetz auf das Schuljahr 2020/21 in Kraft treten.

Mit Ermächtigung durch den Regierungsrat führt die Bildungsdirektion eine Vernehmlassung zum Entwurf der ABVo durch. Diese dauert vom 7. Februar bis am 15. Mai 2019.