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Stiftung universitäre Fernstudien Schweiz vom Bund als beitragsberechtigt bestätigt

Fernuni Schweiz
weiterbildung.ch
Januar 2021

Bern, 20.01.2021 - Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 die Stiftung universitäre Fernstudien Schweiz (FernUni) gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz beitragsrechtlich anerkannt. Ihre Forschung und Lehre sowie deren Evaluation richtet die FernUni Schweiz spezifisch auf das Fernstudium aus. Seit Einführung ihres ersten eigenen Studiengangs im Jahr 2005 hat sie sich zu einer vollwertigen Institution der Schweizer Universitätslandschaft entwickelt.

Mit Inkrafttreten des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) am 1. Januar 2015 müssen sich nicht nur alle künftigen, sondern auch die bestehenden kantonalen Hochschulen bis Ende 2022 neu institutionell akkreditieren lassen. Mit der institutionellen Akkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, sich «Universität», «Fachhochschule» oder «pädagogische Hochschule» zu nennen. Sie ist im Weiteren eine zwingende Voraussetzung, um als beitragsberechtigt im Sinne des HFKG anerkannt zu werden und in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen.

Die universitären Fernstudien Schweiz (FernUni) wurden 1992 als Stiftung der Kantone Wallis, Schwyz, Bern, Luzern und Solothurn sowie privaten Stiftern gegründet. Nachdem sie in den Anfangsjahren primär Angebote ausländischer Fernstudienanbieter vermittelten, entwickelten sie später eigene Studiengänge. 2004 wurden sie vom Bund nach dem damaligen Universitätsförderungsgesetz (UFG) beitragsrechtlich anerkannt. Am 26. Juni 2020 wurde die FernUni Schweiz nun gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz vom Schweizerischen Akkreditierungsrat institutionell als universitäres Institut akkreditiert. Anschliessend reichte die FernUni Schweiz beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung ein Gesuch um eine beitragsrechtliche Anerkennung ein. Das Gesuch der Stiftung für die Beitragsberechtigung der FernUni Schweiz wurde im vereinfachten Verfahren geprüft, da sie bereits über eine Beitragsberechtigung gemäss altem Recht (UFG) verfügt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die FernUni Schweiz ausgesprochen.