Back to top

Digitalisierung als Chance und Gefahr in der Berufsbildung

Auf der Plattform Berufsbildung 2030 hat die Online-Community (161 Teilnehmende) bezüglich der Auswirkungen der Megatrends auf die Schweizer Berufsbildung eine Diskussion und ein Voting durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass neben

weiterbildung.ch
Februar 2017

Auf der Plattform Berufsbildung 2030 hat die Online-Community (161 Teilnehmende) bezüglich der Auswirkungen der Megatrends auf die Schweizer Berufsbildung eine Diskussion und ein Voting durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass neben

  • Globalisierung
  • Datenindustrialisierung und Spezialisierung der Industrie
  • Upskilling
  • Demografischer Wandel
  • Migration
  • Generationenkonflikt
  • Ressourcenknappheit beim Staat
  • Steigende Mobilität und Flexibilität in den Arbeitsbeziehungen

dem Prozess der Digitalisierung die grösste Auswirkung auf die künftige Berufsbildung zugeschrieben wird. Die Einschätzung der Online-Community stimmt mit derjenigen der 21 köpfigen Expertengruppe überein.

Vereinzelt wurden zu den Einschätzungen auch Kommentare abgegeben, wie z.B:  "Schülern und Lernenden muss der kritische Umgang mit der digitalen Welt gelernt werden, wobei nicht nur technische Aspekte und die Einordnung der Information wichtig sind, sondern auch soziale, ethische und juristische Aspekte." (Berufsbildung 2030 – Vision und strategische Leitlinien, 2017, S. 8)

Erste Entwürfe der Handlungsoptionen und die detaillierten Ergebnisse der Expertenworkshops sind auf www.berufsbildung2030.ch und www.sbfi.admin.ch aufgeschaltet.
 

EBmooc digitalen Erwachsenenbildung

EBmooc ist der erste offene Online-Kurs für die Erwachsenenbildung in Österreich. In einem Kurs von 6 Wochen Dauer (Gesamtumfang: 18 Stunden) können sich Lehrende und TrainerInnen, BeraterInnen und BildungsmanagerInnen wichtige Grundlagen und Werkzeuge der digitalen Erwachsenenbildung mit dem Internet aneignen. Sie müssen dafür nichts bezahlen, können sich die Zeit selbst einteilen und erhalten eine Teilnahmebestätigung. Ergänzend zum Selbststudium gibt es Foren, Online-Meetings (Webinare) und Begleitgruppen zum Austausch mit anderen Interessierten.

Der Kurs startet am 6. März.

weiterbildung.ch
Februar 2017

EBmooc ist der erste offene Online-Kurs für die Erwachsenenbildung in Österreich. In einem Kurs von 6 Wochen Dauer (Gesamtumfang: 18 Stunden) können sich Lehrende und TrainerInnen, BeraterInnen und BildungsmanagerInnen wichtige Grundlagen und Werkzeuge der digitalen Erwachsenenbildung mit dem Internet aneignen. Sie müssen dafür nichts bezahlen, können sich die Zeit selbst einteilen und erhalten eine Teilnahmebestätigung. Ergänzend zum Selbststudium gibt es Foren, Online-Meetings (Webinare) und Begleitgruppen zum Austausch mit anderen Interessierten.

Der Kurs startet am 6. März.

Weitere Informationen unter: erwachsenenbildung.at

Anforderungen Sicherheitsdienstleister

Neue Anforderungen an private Sicherheitsdienstleister treten 2018 in Kraft

Private Sicherheitsdienstleister müssen im Kanton Zürich ab 2018 neuen Anforderungen genügen. Der Regierungsrat setzt den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates in Kraft und erlässt gleichzeitig Anpassungen auf Verordnungsstufe.

weiterbildung.ch
Februar 2017

Neue Anforderungen an private Sicherheitsdienstleister treten 2018 in Kraft

Private Sicherheitsdienstleister müssen im Kanton Zürich ab 2018 neuen Anforderungen genügen. Der Regierungsrat setzt den entsprechenden Beschluss des Kantonsrates in Kraft und erlässt gleichzeitig Anpassungen auf Verordnungsstufe.

Der Kanton Zürich verfügte bisher nur über rudimentäre Bestimmungen über private Sicherheitsunternehmen. Einem Vorschlag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen zum Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen (KÜPS) hat der Kantonsrat auf Vorschlag der Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) eine Absage erteilt und am 4. April 2016 eine eigenständige Regelung im «Gesetz über die Anforderungen an private Sicherheitsdienstleistungen» beschlossen. Diese fasst den Kreis der geregelten Tätigkeiten enger als das Konkordat, verzichtet auf Bewilligungen für die einzelnen Angestellten und nimmt stattdessen die Unternehmen stärker in die Pflicht.

Für die Inkraftsetzung der beschlossenen Regelung lässt der Regierungsrat nun die entsprechenden Änderungen im Polizeigesetz und im Gastgewerbegesetz in Kraft treten. Gleichzeitig bestimmte er die Abteilung Gewerbebewilligungen als zuständig für die Erteilung von Bewilligungen, und legte den Rahmen für die Höhe der Bewilligungsgebühren fest.

Neu benötigen private Sicherheitsunternehmen eine Betriebsbewilligung. Zudem müssen die Angestellten dieser Unternehmen sowie das Sicherheitspersonal von Gastgewerbebetrieben (insbesondere Türsteher) bestimmten Anforderungen genügen. Dazu gehören eine den Aufgaben entsprechende praktische und theoretische Ausbildung sowie regelmässige Weiterbildungen. Die Unternehmen bzw. die Gastgewerbebetriebe (Patentinhabende) sind dafür verantwortlich, dass ihre Sicherheitsangestellten diese Voraussetzungen erfüllen.

Alle materiellen Bestimmungen der neuen Regelung, darunter auch die entsprechenden Gebührenordnungen, treten zusammen mit dem neu beschlossenen Gesetz am 1. Januar 2018 in Kraft. Die formelle Bewilligungspflicht für Sicherheitsunternehmen gilt im Sinne einer Übergangsfrist erst ab dem 1. Januar 2019. 

Seiten

weiterbildung.ch RSS abonnieren